Balkon-
PV-Anlagen

Minikraftwerke für die Steckdose

Einen Balkon, eine Terrasse, eine kleine Dachfläche oder eine Außenwand – mehr braucht es nicht, damit Haus- und Wohnungseigentümer:innen oder -mieterin:innen einen Teil ihres benötigten Stroms selbst erzeugen können. Eine steckerfertig Solaranlage, auch Balkon-Kraftwerk genannt, liefert bis zu 600 Watt Ökostrom. Die Module sind in der Regel auch für Laien leicht zu montieren, brauchen keine behördliche Genehmigung und müssen lediglich beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. 

Die neuen Regelungen aus dem verabschiedeten Solarpaket I sind hier nich nicht berücksichtigt, da sie noch nicht in Kraft getreten sind. 







Einfach praktisch – das bieten Stecker-Solaranlagen

  • Platzsparend: Die Module gibt es in verschiedenen Größen und Leistungsklassen. Zwei Standard-Solarmodule benötigen zum Beispiel eine Fläche von lediglich rund 2 x 1,80 Meter. Die Nennleistung beträgt aktuell zwischen 350 und 450 Watt.
  • Wirtschaftlichkeit. Eine Anlage mit der Maximalleistung von 600 Watt spart jährlich rund 220 Euro (beim Strompreis von durchschnittlich 32 Cent). Nach zwei bis fünf Jahren hat sich die Investition amortisiert.
  • Leichte Installation: Viele Hersteller bieten Plug-and-play-Anlagen, was die Montage zusätzlich erleichtert. Damit die Anlage Strom produziert, muss lediglich der Stecker eingesteckt werden (siehe Hinweise hierzu im Text unten).
  • Klimaschutz: Bei einer Lebenszeit von 20 Jahren spart ein einziges Standard-Modul rund 2,5 Tonnen CO2 ein.
  • Unbürokratisch: Stecker-Solaranlagen müssen nicht genehmigt werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber  und beim Marktstammdatenregister reichen aus.
  • Sicherheit: Mehr als 200.000 Mini-Anlagen sind in Deutschland bereits installiert. Sach- oder Personenschäden sind bisher nicht bekannt. Beim Kauf ist auf Prüfzeichen wie das „CE-Zeichen" für geprüfte Produktsicherheit zu achten.
  • Transport: Bei einem Umzug kann die Anlage problemlos mitgenommen werden.

Das ist bei Stecker-Solaranlagen zu beachten

Eine Anlage besteht aus mindestens einem Solarmodul und einem Wechselrichter. Um die Anlage sicher betreiben und überwachen zu können, ist ein Wechselrichter mit Messeinrichtung nötig. Achtung: Die Einspeisung ins Stromnetz ist über einen handelsüblichen Schuko-Stecker in Deutschland nicht normkonform. Elektriker:innen sollten einen speziellen, sogenannten Wieland-Stecker installieren und zudem das Stromnetz der Wohnung prüfen, um Überlastungen auszuschließen. Außerdem wichtig: Pro Wohneinheit darf nur ein Minikraftwerk betrieben werden. Falls Sie sich unsicher sind oder Fragen rund um dieses Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne und buchen Sie einen kostenfreien Beratungstermin.

Weitere Fragen kurz beantwortet

Warum ist die Leistung von Balkon-Solaranlagen auf 600 Watt limitiert?

Die maximale Leistung ist pro Phase auf 600 Watt begrenzt, um bei der Einspeisung Überlastungen im Stromkreislauf auszuschließen. In der Regel reichen zwei Module mit je 300 Watt aus, um die höchstmögliche Leistung zu erzielen.

Wird ein spezieller Stromzähler benötigt?

Beim Betrieb von Erzeugungsanlagen sind grundsätzlich Zweirichtungszähler einzusetzen, um die Verbrauchsmengen und die erzeugten/eingespeisten Mengen korrekt zu erfassen und dementsprechend zu vergüten bzw. abzurechnen. Derzeit hat die Mehrzahl der konventionellen Zähler (i. d. R. „schwarze“ Ferraris-Zähler) z. B. keine Rücklaufsperre. Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) haben in der Regel eine Rücklaufsperre, sowie eine Erfassung beider Energierichtungen. Ein solcher Zähler sollte vor Ort eingebaut sein. Einen Stromzähler mit Rücklaufsperre erkennen Sie an einem Symbol auf dem Zähler. Sollte bei Ihnen noch keine moderne Messeinrichtung installiert sein, müssen Sie den Messstellenbetreiber mit dem Einbau einer modernen Messeinrichtung beauftragen. Bei der Rheinischen NETZGesellschaft (RNG) als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) wird der Zählerwechsel für Sie kostenfrei durchgeführt. Der Betrieb einer PV-Anlage und damit eine eventuell verbundene Stromeinspeisung in das Netz des Netzbetreibers mit einem nicht-rücklaufgesperrten Zähler verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht.


Ist bei Stecker-Anlagen auch eine Einspeisevergütung möglich?

Es handelt sich um eine ganz normale Photovoltaik-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere Photovoltaik-Anlagen hat. Damit ist es sogar möglich, von der EEG-Einspeisevergütung zu profitieren. Die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms ist jedoch voraussichtlich sehr gering. In erster Linie soll der Eigenverbrauch gedeckt werden. In der Regel wird ein Großteil des Stroms bereits von den vorhandenen Dauerstromverbrauchern (Kühlschrank, Router, etc.) genutzt.

Dem Netzbetreiber RNG muss daher im Antrag folgendes bestätigt werden:
„Eine Stromeinspeisung in das Stromnetz der Rheinischen Netzgesellschaft mbH (RNG) wird nicht erfolgen! Es ist sichergestellt, dass die selbst erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt wird.“

Können Sie die Anlage selbst anschließen?

Ist bereits die Elektroinstallation geprüft, eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) installiert worden und verfügt die PV-Anlage über den entsprechenden Stecker, kann die PV-Anlage vom Laien ein-/ausgesteckt (in Betrieb genommen) werden.
Der Anschluss und Betrieb einer PV-Anlage über einen „normalen“ Stecker (z. B. Schuko-Stecker) ist nach wie vor nicht zulässig!
Sollte dies nicht erfüllt sein, muss die Anlage durch eine Elektrofrachkraft geprüft und ggf. angepasst werden.

Ist der Zähler im Hause saldierend, also werden alle Phasen als Summe erfasst?

In der Regel erfassen alle installierten Zähler alle drei Phasen. Der gemessene Verbrauch in kWh bildet dann den Gesamtverbrauch aller an den Zähler angeschlossenen Verbraucher ab.
Nähere Informationen zu den eingesetzten digitalen Stromzählern finden Sie hier: Die beiden digitalen Stromzähler im Vergleich – RheinEnergie AG

Warum ist nur eine Anlage pro Endstromkreis erlaubt?

Es darf maximal eine Stromerzeugungseinrichtung an einen Endstromkreis angeschlossen werden.
Soll ein vorhandener Stromkreis zur Einspeisung genutzt werden, muss eine Elektrofachkraft im Vorfeld prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Ggf. muss die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden. Nur so ist der Stromkreis vor Überlastung und vor Brand geschützt. Der nach Norm geforderte Austausch der „normalen“ Steckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation, muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Für den Anschluss und Betrieb von PV-Anlagen muss eine entsprechende Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD/FI-Schalter) vorhanden sein. Für weitere Auskünfte hinsichtlich der elektrischen Sicherheit und zur Möglichkeit einer Inbetriebnahme der Anlage unter Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen sprechen Sie bitte einen im Installateur Verzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur an.

Gib es Berichtspflichten oder einen Zwang zu geeichten Einspeisezählern?

Steckerfertige PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Für Anlagen mit einer Leistung bis 0,6 kWp gibt es hierzu im Netzgebiet der RNG ein entsprechendes Formular. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Einspeisezähler müssen immer geeicht eingebaut werden. Möchten Sie Energie ins Stromnetz einspeisen, so muss auch ein geeichter Einspeisezähler eingebaut sein.

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